Demokratie 2.0
Einen zentralen Kern in unseren Reformüberlegungen beschreiben wir als Demokratie 2.0.
Aus unserer Sicht bedeutet dies, dass möglichst viele der politischen Verantwortungen und Zuständigkeiten, und damit auch die jeweiligen Finanzbudgets, auf Bundesebene und auf kommunale Ebene (Stadt und Gemeinde) konzentriert werden. Diese wiederum bedeutet, dass weniger finanzielle Verantwortung den Bundesländern zugeordnet ist. Ausnahmen von diesen Umstrukturierungen sind insbesondere Behörden der öffentlichen Sicherheit und solche, die der Stabilität und Rechtsprechung im Staat dienen.
Durch die Konzentration der Verantwortungen und Zuständigkeiten auf kommunale Ebene ist deutlich mehr Bürgernähe gegeben. Mittelfristig führt dies auch zu gesteigertem Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Kommunalpolitik, welche durch gestiegene Zuständigkeiten, Verantwortungen und Finanzbudgets interessant wird.

Hierdurch wiederum entstehen eine engere Bindung und Interesse zwischen Politik und Volk. Und damit eine neue Wertigkeit der Demokratie.
Durch die Konzentration der Verantwortungen und Zuständigkeiten auf Bundesebene wird der Staat in seiner Handlungsfähigkeit gestärkt und die Handlungsgeschwindigkeit verbessert. Entscheidend für politische Meinungsbildung sind dabei die durch Direktwahl gewählten Bundestagsmitglieder im Bundestag und nicht hochkomplexe und von Parteipolitik geprägte Verhandlungen zwischen Bund und Ländern.
Gerade aufgrund der aktuellen und zukünftigen Möglichkeiten von digitalbasierender Verwaltung und vernetzen Steuerung von Verwaltungsprozessen ist das Konzept der Demokratie 2.0 effizient umsetzbar und führt zu einer Entbürokratisierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.